Impressum
HERAUSGEBER DIESER INTERNETSEITE
AURETAS family trust GmbH
Überseeallee 10
20457 Hamburg | Germany
Geschäftsführende Gesellschafter: Randolph Kempcke, Peer Otten, Britta Weidenbach
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Hanns Ostmeier
Sitz: Hamburg
Register: HRB 94463
Umsatzsteuer-ID: DE814539199
Inhaltlich Verantwortlicher:
Peer Otten
AURETAS family trust GmbH
Überseeallee 10
20457 Hamburg
REDAKTIONELLER HINWEIS
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
KONTAKT
AURETAS family trust GmbH
Überseeallee 10
20457 Hamburg | Germany
Tel.: +49 (0) 40/ 80 90 77 90
Fax.: +49 (0) 40/ 80 90 77 99
Email: info@auretas.de
Web: www.auretas.de
ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt
VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLE
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
KEINE GEWÄHR
Sie erkennen an, dass sämtliche Informationen, die Ihnen auf dieser Website zur Verfügung gestellt werden, lediglich zu Informationszwecken bereitgestellt werden und nicht verbindlich sind. Die AURETAS family trust GmbH haftet nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Website und der dort enthaltenen Informationen und Meinungen.
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URHEBERRECHT
Die AURETAS family trust GmbH ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird die AURETAS family trust GmbH das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen bzw. mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich machen.
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RECHTSWIRKSAMKEIT
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt.
MITWIRKUNGSPOLITIK
der AURETAS family trust GmbH gem. § 134b AktG
Die AURETAS family trust GmbH – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.
Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Mandanten wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Mandanten ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.
Daher wurde die Mitwirkungspolitik wie folgt festgelegt:
(1) Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Mandanten wahrgenommen.
(2) Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
(3) Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
(4) Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
(5) Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.
(6) Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.
(7) Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.
UNSERE STRATEGIEN ZUR EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN IN DER VERMÖGENSVERWALTUNG UND ANLAGEBERATUNG
Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt.
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Mandanten in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Mandanten haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Investments zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien können wir beispielsweise Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte ausrichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
Die Identifikation geeigneter Investments kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien fließt mit in die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit auch die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
KEINE BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN DER INVESTITIONSENSCHEIDUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN BEI DER VERMÖGENSVERWALTUNG UND DER ANLAGEBERATUNG
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Belange und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden.
Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen für uns nicht wirtschaftlich sinnvoll darstellbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Wir sind daher gesetzlich verpflichtet, auf unserer Internetseite zu erklären, dass wir nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Vermögensverwaltung und Anlageberatung derzeit nicht berücksichtigen.
Wir erklären aber ausdrücklich, dass dieser gesetzlich vorgeschriebene Hinweis nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.